Wir verwenden Cookies

Wir setzen auf dieser Webseite Cookies ein. Mit der Nutzung unserer Webseite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Information dazu, wie wir Cookies einsetzen, und wie Sie die Voreinstellungen verändern können:

Vereinsstatuten Bike Life Schwyz

1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Bike Life Schwyz» besteht ein Verein im Sinne Art 60 ff. ZGB mit Sitz in Sattelstrass 61, 6416 Steinerberg.

2. Zweck
Der Verein bezweckt das Zusammenbringen von gleichgesinnten Personen, die für sich die Leidenschaft zum Motorrad entdeckt haben. Der Verein organisiert Ausflüge, auch «RideOut’s» genannt.

3. Mittel des Vereins
Vereinsbeiträge werden nicht verpflichtend eingeführt, es ist den Mitgliedern selbst überlassen, ob und wie viel sie in die Vereinskasse einzahlen und wie regelmässig sie dies tun. Über Zahlungseingänge wird Buch geführt.

4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person
werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat und den Fixbetrag von 45.- an den Verein bezahlt.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche Person
werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Ein aktives Mitglied hat die Chance, Ehrenmitglied zu werden.
Der Vorstand kann pro Jahr ein Mitglied vorschlagen, welches einen grossartigen Einsatz für den Verein leistet und diesen Titel verdient.
Die Ehrenmitglieder erhalten an jeder GV ein Präsent.
Aufnahmegesuche für eine Aktivmitgliedschaft sind an den Präsidenten/ die Präsidentin zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei Austritt, Ausschluss oder Tod.

6. Ausstritt oder Ausschluss
Ein Vereinsaustritt als aktives Mitglied ist jederzeit ohne Angabe eines Grundes möglich. Der Austritt muss dem Vorstand mitgeteilt werden. Der Austritt muss per WhatsApp an dem Präsidenten mitgeteilt werden.
Ein Ausschluss kann jederzeit ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen die Grundregeln verstösst.

7. Grundregeln vom Verein und der RideOut’s
Die Grundregeln des Vereins sind folgende:
a) Begegne allen Personen mit Respekt.
b) An einem RideOut wird das Leben von keinem gefährdet.
c) Sexuelle oder rassistische Ausdrücke oder Handlungen werden nicht toleriert.
Die Grundregeln der RideOut’s
a) Keine waghalsigen Fahrmanöver
b) Es gilt das Einhalten der Strassenverkehrsordnung
c) Es sind die Anweisungen des Vorstandes zu befolgen
d) Das Begleitfahrzeug an der Front wird nicht überholt, es bleibt immer der vorderste Punkt der Gruppe

8. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

9. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich am ersten Wochenende im März statt.
Die Einladung an die GV erfolgt schriftlich und wird via WhatsApp 6 Wochen im Voraus im «Aktivchat» an die Mitglieder verschickt, unter Beilage mit der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget und Jahresbeiträge

10. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf Personen, nämlich aus dem Präsidenten, Vize-Präsident/Kassier, Marketing 1, Marketing 2 und Design/Gestaltung.
Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und regelt die Organisation.
Dem Vorstand steht pro Jahr eine Entschädigung für die geleistete Arbeit zur Verfügung. Diese richtet sich nach dem Vereinsvermögen und darf den Höchstbetrag von 100.- pro Kopf nicht überschreiten.

11. Die Revisoren
Die Revisoren prüft mindestens einmal im Jahr die Buchführung des Kassiers.

12. Wahlen
Ein Amt wird alle 2 Jahre neu gewählt.
In den geraden Jahren (2006, 2012, 2024) wird der Präsident, Marketing 1, Design und Revisor 1 gewählt.
In den ungeraden Jahren (2007, 2013, 2023) wird der Vize-Präsident/Kassier, Marketing 2 und Revisor 2 gewählt.
Alle Gründungsmitglieder des Vereins oder Ehrenmitglieder, welche ein Amt als Vorstand oder Revisor haben, können nicht aus ihrem Amt abgewählt werden. Sie können es nur eigenwillig verlassen oder wenn der Vorstand einstimmig einen Ausschluss beschliesst. In dieser Abstimmung wird das abzuwählende Vorstandsmitglied nicht berücksichtigt. Es ist ebenfalls möglich, dass die Mitglieder einen Antrag einreichen können, welcher einen Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes fordert.

13. Haftung
Jedes Mitglied ist selbst für sein/ihr Motorrad verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Kosten, welche am Motorrad entstehen. Die Versicherung und Kosten bei einem Unfall gehen zulasten der Unfallbeteiligten. Bei einem Unfall wird die Sachlage wie ein normaler Verkehrsunfall im Alltag behandelt. Die Teilnehmenden können nicht den Verein haftbar machen. Der Verein unternimmt keine Aufrufe für waghalsige Fahrmanöver. Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder und des Vorstandes ist ausgeschlossen.

14. Erstellen von Video- und Bildmaterial
Erstellung von Bildmaterial, jede Person willigt mit dem Erscheinen an einem RideOut automatisch ein, dass sie oder er von der Kamera erfasst werden darf und dies auch auf Social Media verwendet werden darf. Ist ein Teilnehmer nicht einverstanden mit dieser Regelung, so darf er in einem persönlichen Gespräch darum bitten, die Aufnahmen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

15. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn über die Hälfte der anwesenden Aktivmitglieder, an der Generalversammlung, dem Änderungsvorschlag zustimmen.

16. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit Zustimmung von ¾ der aktiven Mitglieder beschlossen werden, eine Aufspaltung des Vereins ist nicht möglich.
Wird eine Auflösung beschlossen, geht das Vereinsvermögen an einen anderen Verein, der den gleichen Zweck verfolgt.

17. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der 1. Generalversammlung vom 02.03.2024 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Der Präsident


Der Vize-Präsident/Kassier


Es befinden sich im Moment keine Artikel in dieser Kategorie.